Brauche ich eine ärztliche Verordnung, um über die Zusatzversicherung abzurechnen?

Nein, Sie benötigen keine ärztliche Verordnung, um eine Massage über Ihre Zusatzversicherung abrechnen zu lassen. Allerdings empfehle ich Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, um herauszufinden, welche Art von Behandlungen und in welchem Umfang diese übernommen werden.